Ihr Experte für Photovoltaik in Ilsfeld
Für leistungsgemessene Betriebe ausgelegt
Industriespeicher
SpeicherEin Industriespeicher ist keine große Hausbatterie. Er wird nicht nach Dachfläche ausgelegt, sondern nach Ihrem Lastgang – und er verdient sein Geld meist nicht über den Eigenverbrauch, sondern über den Leistungspreis.
In Deutschland sind inzwischen über 10.000 Gewerbespeicher mit mehr als 700 Megawattstunden Kapazität in Betrieb, mit zuletzt rund 36 Prozent Wachstum im Jahr. Wir planen, montieren und melden sie an – als Elektrofachbetrieb mit eigenen Monteuren aus Ilsfeld.
Vier Fälle, in denen er sich rechnet
Industriespeicher
EinsatzLastspitzen kappen und Leistungspreis senken
Solarstrom im Betrieb halten statt einspeisen
Netzanschluss-Erweiterung vermeiden
Ersatzstrom für kritische Prozesse
Die Auslegung kommt aus Ihren Daten
Auslegung
LastgangVier Fälle, in denen sich ein Industriespeicher rechnet
Lastspitzen kappen. Der häufigste und meist größte Hebel. Ihr Netzentgelt hängt an der höchsten Viertelstunde des Jahres – bei Netze BW sind das in der Mittelspannung 2026 rund 148 Euro je Kilowatt und Jahr. Wie das rechnerisch funktioniert und wo die Fallstricke liegen, steht ausführlich auf unserer Seite zur Lastspitzenkappung.
Solarstrom im Betrieb halten. Bei einer Einspeisevergütung von 6,66 Cent je Kilowattstunde (bis 40 kWp, Stand August 2026) gegenüber Ihrem Gewerbestrompreis lohnt jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ein Vielfaches. Ein Speicher verschiebt Mittagserträge in die Randzeiten – Schichtbeginn, Nachtbetrieb, Wochenendgrundlast.
Eine Netzanschluss-Erweiterung vermeiden. Der Fall, der am schnellsten rechnet und am seltensten bedacht wird. Wenn neue Maschinen, Ladeinfrastruktur oder elektrifizierte Prozesswärme Ihre Anschlussleistung sprengen würden, kostet die Erhöhung einen Baukostenzuschuss und dauerhaft mehr Leistungspreis. Ein Speicher deckt die Spitzen ab, und der Anschluss bleibt, wie er ist.
Ersatzstrom für kritische Prozesse. Wo ein Netzausfall eine Charge, eine Schmelze oder eine Kühlkette kostet, kann der Speicher die Funktion einer USV mit übernehmen. Das ist allerdings eine Auslegungsentscheidung, die von Anfang an feststehen muss – nachgerüstet wird sie teuer.
Die Auslegung kommt aus dem Lastgang, nicht aus dem Katalog
Zwei Größen beantworten zwei verschiedene Fragen. Die Leistung in Kilowatt bestimmt, wie hoch Sie kappen können. Die Kapazität in Kilowattstunden bestimmt, wie lange. Was Sie brauchen, ergibt sich aus der Fläche zwischen Ihrer Lastkurve und der angestrebten Ziellinie – beim längsten zusammenhängenden Spitzenereignis, plus Reserve, wenn mehrere Spitzen kurz aufeinanderfolgen.
Wie unterschiedlich das ausfällt, zeigen dokumentierte Praxisfälle: eine Bäckerei mit 140 kWh bei 60 kW, ein Logistikzentrum mit 3.225 kWh bei 1,5 MW, Brauereien mit ein bis zwei Megawattstunden. Das Verhältnis liegt meist zwischen einer und gut zwei Stunden Entladedauer bei Nennleistung. Zwei Betriebe mit identischer Spitze können also völlig verschiedene Speicher brauchen – je nachdem, ob die Spitze eine Viertelstunde oder drei Stunden dauert.
Ein brauchbares Warnsignal für Überdimensionierung: Wenn ein Speicher im Betrieb nur etwa die Hälfte seines rechnerischen Reduktionspotenzials nutzt, greift er bereits in die Grundlast ein und ist zu groß gekauft.
Schauen Sie sich unsere FAQs an
Häufige Fragen
FRAGENEntscheidend ist nicht die Betriebsgröße, sondern der Abstand zwischen Ihren Lastspitzen und Ihrer Grundlast – und ob Sie leistungsgemessen abgerechnet werden. Das ist ab 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gesetzlich der Fall. Ohne ausgeprägte Spitzen gibt es nichts zu kappen, egal wie groß der Betrieb ist.
Die Leistung in Kilowatt bestimmt die Höhe der Kappung, die Kapazität in Kilowattstunden ihre Dauer. Beides ergibt sich aus Ihrem Lastgang. Dokumentierte Praxisfälle reichen von 140 kWh bei einer Bäckerei bis 3.225 kWh in einem Logistikzentrum – bei vergleichbarer Spitzenhöhe kann der Unterschied allein aus der Dauer der Spitzen kommen.
Das hängt an Leistung, Kapazität, Aufstellung, Netzanschluss und Steuerung. Zwei Anlagen gleicher Kapazität unterscheiden sich deutlich, wenn die eine in einen bestehenden Technikraum passt und die andere Fundament, Einhausung und neue Trasse braucht. Eine belastbare Zahl nennen wir nach der Lastganganalyse und dem Vor-Ort-Termin.
Ja, aber das muss von Anfang an so ausgelegt werden. Ersatzstrombetrieb erfordert zusätzliche Netztrenntechnik und eine entsprechende Wechselrichterauslegung. Nachträglich wird das deutlich teurer als von vornherein mitgeplant. Sagen Sie uns im Erstgespräch, welche Prozesse im Ausfall weiterlaufen müssen.
Je nach Größe und Aufstellung kann eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein. Dazu kommen Anforderungen aus Brandschutz, Sachversicherung und der Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. Diese Punkte klären wir in der Vorplanung, bevor ein Angebot entsteht.
Ja, und zwar vor der Installation. Zuständig ist der Verteilnetzbetreiber Ihrer Adresse; im Raum Heilbronn allein sind das vier verschiedene Unternehmen. Dazu kommt die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Beides übernehmen wir als eingetragener Elektrofachbetrieb.
Kosten, Aufstellung, Netzanmeldung und der steuerliche Rahmen
Was den Preis bestimmt
Einen Quadratmeterpreis gibt es hier nicht. Den Preis bestimmen fünf Größen: die Leistung in Kilowatt, die Kapazität in Kilowattstunden, die Aufstellung (Innenraum, Technikcontainer im Freien, vorhandene oder neue Fläche), der Netzanschlusspunkt und die Steuerung. Zwei Anlagen mit derselben Kapazität können sich im Preis deutlich unterscheiden, wenn die eine in einen bestehenden Technikraum passt und die andere ein Fundament, eine Einhausung und eine neue Trasse braucht.
Deshalb nennen wir eine Zahl erst, wenn wir Ihren Lastgang und die Gegebenheiten vor Ort gesehen haben. Was wir vorher sagen können: ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Aufstellung und Brandschutz
Das ist der Punkt, an dem Projekte am häufigsten ins Stocken geraten. Zu klären sind Aufstellungsort und Zugänglichkeit, Tragfähigkeit des Untergrunds, Belüftung und Temperaturführung, Abstände zu anderen Nutzungen, die Anforderungen Ihres Sachversicherers und die Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. Je nach Größe und Aufstellung kann eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Wir klären diese Punkte vor dem Angebot, nicht danach. Uns ist lieber, ein Projekt scheitert in der Vorplanung, als dass der Speicher steht und der Versicherer Einspruch erhebt.
Netzanmeldung
Ein Speicher ist gegenüber dem Netzbetreiber eine anzumeldende Anlage und muss vor der Installation angemeldet werden. Zuständig ist der Verteilnetzbetreiber Ihrer Adresse – in unserem Einzugsgebiet sind das je nach Ort NHF, NHL, Syna, Netze BW, Stuttgart Netze oder die jeweiligen Stadtwerke. Dazu kommt die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Bei größeren Anlagen ist der Netzverknüpfungspunkt frühzeitig abzustimmen, damit er nicht zum Terminrisiko wird.
Netzentgelte und Steuern beim Speicher
Zwei Punkte, die vor der Investition geklärt gehören und die viele Angebote übergehen.
Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG. Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, sind zwanzig Jahre lang von Netzentgelten auf die eingespeicherte Energie befreit. Die Bundesnetzagentur hat den Vertrauensschutz im Mai 2026 bestätigt. Für einen reinen Peak-Shaving-Speicher hinter dem Netzverknüpfungspunkt, der nie zurückspeist, ist die Anwendbarkeit allerdings nicht abschließend geklärt – das ist eine Frage, die mit dem Netzbetreiber abzustimmen ist.
Stromsteuer. Zum 1. Januar 2026 sind neue Regelungen zu Energiespeichern in Kraft getreten, die eine Doppelbesteuerung vermeiden sollen. Ausgeschlossen von der Entlastung bleibt gespeicherter Strom, der anschließend an Dritte veräußert wird. Die stromsteuerliche Behandlung Ihres Ladestroms sollte vor der Investition mit dem Hauptzollamt geklärt werden. Wir sind keine Steuerberater und sagen das offen – aber wir wissen, dass die Frage gestellt gehört.
Und wenn sich der Speicher nicht rechnet?
Dann sagen wir Ihnen das. Häufig zeigt der Lastgang, dass zwei große Verbraucher schlicht gleichzeitig anlaufen – Kompressor und Kälteanlage, Ofen und Schichtbeginn. Dann ist eine Verriegelung über die Steuerung die richtige Antwort und kostet einen Bruchteil. Ein Anbieter, der Ihnen in jedem Fall einen Speicher verkauft, hat nicht in Ihre Daten geschaut.
Der erste Schritt: Lastganganalyse
Schicken Sie uns Ihren Lastgang – die Viertelstundenwerte eines vollen Jahres, die Sie über Ihren Stromlieferanten oder Netzbetreiber bekommen. Auf Wunsch fordern wir ihn mit Ihrer Vollmacht selbst an. Wir sagen Ihnen danach, ob und in welcher Größe sich ein Speicher bei Ihnen lohnt. Telefon 07062 512313-0.


