Ihr Experte für Photovoltaik in Ilsfeld
Der direkteste Hebel auf Ihre Netzentgelte
Lastspitzenkappung
Peak ShavingEine einzige Viertelstunde im Jahr bestimmt, was Sie zwölf Monate lang an Leistungspreis zahlen. Wer sie kappt, senkt seine Netzentgelte sofort – ohne Antrag, ohne Behörde, ohne Genehmigung.
Die teuerste Viertelstunde des Jahres
Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden wird Ihr Betrieb leistungsgemessen abgerechnet (§ 55 Abs. 1 MsbG). Ihr Zähler bildet dann alle 15 Minuten den Mittelwert Ihrer Leistungsaufnahme. Der höchste dieser Viertelstundenwerte im Abrechnungsjahr ist Ihre Jahreshöchstlast – und auf genau diesen einen Wert wird Ihr Leistungspreis angewendet.
Was das kostet, zeigt das aktuelle Preisblatt von Netze BW für 2026: In der Mittelspannung beträgt der Jahresleistungspreis bei einer Benutzungsdauer ab 2.500 Stunden 148,05 Euro je Kilowatt und Jahr (netto). Eine einzelne Viertelstunde, die 100 kW über Ihrem sonstigen Niveau liegt, kostet Sie damit 14.805 Euro – für fünfzehn Minuten Betriebsverhalten. 50 kW weniger Spitze sind 7.400 Euro im Jahr, 200 kW sind knapp 30.000.
Wichtig zum Verständnis: Gemessen wird der Mittelwert über die Viertelstunde, nicht der Momentanwert. Ein dreisekündiger Anlaufstrom setzt keine Spitze. Ein zwölfminütiger Ofenzyklus sehr wohl. Genau deshalb entscheidet die Dauer Ihrer Spitzen darüber, wie groß ein Speicher sein muss.
Ein Fallstrick, den die meisten Rechnungen übersehen
Unterhalb von 2.500 Benutzungsstunden gilt ein ganz anderer Tarif: bei Netze BW 16,61 Euro je Kilowatt, dafür 6,32 Cent Arbeitspreis statt 1,06. Wer Spitzen kappt, hebt seine Benutzungsdauer – und kann dabei über die 2.500-Stunden-Schwelle rutschen. Das ist meist gewollt, muss aber gerechnet werden. Wir haben schon Angebote gesehen, die schlicht Kilowatt mal Leistungspreis multipliziert haben. So einfach ist es nicht.
Für leistungsgemessene Betriebe
Peak Shaving
LastgangLastgang in Echtzeit im Blick
Automatische Kappung ohne Eingriff in den Betrieb
Planbare Amortisation
Kombinierbar mit PV-Eigenverbrauch
Erst rechnen, dann investieren
Ihr Lastgang
AnalyseHäufig ist die günstigste Lösung kein Speicher
Bevor wir über Batterien reden, schauen wir in Ihren Lastgang. Oft zeigt sich dort, dass zwei große Verbraucher schlicht gleichzeitig anlaufen – Kompressor und Kälteanlage, Ofen und Schichtbeginn. Dann ist eine Verriegelung über die Steuerung die Antwort, nicht ein Speicher. Die IHK beziffert reine Mess- und Regeltechnik auf rund 10.000 Euro mit Amortisation unter drei Jahren.
Ein Speicher lohnt sich dort, wo die Spitzen prozessbedingt sind und sich nicht verschieben lassen. Dann gilt: Die Leistung in Kilowatt bestimmt, wie hoch Sie kappen können. Die Kapazität in Kilowattstunden bestimmt, wie lange. Beides ergibt sich aus der Fläche zwischen Ihrer Lastkurve und der Ziellinie – nicht aus einer Faustformel. In der Praxis liegen gewerbliche Peak-Shaving-Speicher zwischen einer und gut zwei Stunden Entladedauer bei Nennleistung.
Schauen Sie sich unsere FAQs an
Häufige Fragen
FRAGENAb dem Punkt, an dem Sie leistungsgemessen abgerechnet werden – das ist gesetzlich ab 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch der Fall. Wirtschaftlich interessant wird es meist ab einigen hundert Kilowatt Anschlussleistung, wenn Ihre Spitzen deutlich über Ihrer Grundlast liegen. Ohne diesen Abstand gibt es nichts zu kappen.
Den Leistungspreis mal die Kilowatt, um die Sie über Ihrem sonstigen Niveau liegen – und zwar für das ganze Jahr. Bei Netze BW beträgt der Jahresleistungspreis in der Mittelspannung 2026 rund 148 Euro je Kilowatt. Eine Viertelstunde mit 100 kW Überlast kostet damit knapp 15.000 Euro.
Für die reine Spitzenkappung nein – Sie senken einfach Ihre Höchstlast, das erfordert weder Antrag noch Behörde. Nur wenn Sie zusätzlich ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV anstreben, ist eine Anzeige bei der Regulierungsbehörde nötig, und zwar bis zum 30. September des jeweiligen Jahres.
Die Leistung in Kilowatt bestimmt, wie hoch Sie kappen – die Kapazität in Kilowattstunden, wie lange. Beides ergibt sich aus Ihrem Lastgang: aus der Fläche zwischen Ihrer Lastkurve und der angestrebten Ziellinie beim längsten zusammenhängenden Spitzenereignis. Typisch liegen gewerbliche Speicher bei ein bis gut zwei Stunden Entladedauer.
Über Ihren Stromlieferanten oder direkt beim Netzbetreiber, meist als CSV-Datei mit 35.040 Viertelstundenwerten pro Jahr. Der schnellste Weg führt in der Regel über den Lieferanten. Wir übernehmen die Anforderung, wenn Sie uns eine Vollmacht geben.
Einen Investitionszuschuss gibt es 2026 weder vom Bund noch vom Land Baden-Württemberg; das frühere Landesprogramm läuft nicht mehr. Verfügbar sind der KfW-Förderkredit 270 und unter Umständen eine BAFA-Förderung für die Steuerungstechnik. Die Rechnung muss also über den eingesparten Leistungspreis aufgehen.
§ 19 StromNEV, Hochlastzeitfenster, Fristen und was sich ab 2029 ändert
§ 19 Abs. 2 StromNEV: zwei Wege, die oft verwechselt werden
Neben der reinen Spitzenkappung gibt es zwei regulatorische Wege zu einem individuellen Netzentgelt. Sie funktionieren völlig unterschiedlich, und nur einer davon ist für einen typischen Mittelständler erreichbar.
Satz 1 – atypische Netznutzung
Hier geht es nicht um Ihre eigene Höchstlast, sondern um Ihren Beitrag zur Netzhöchstlast. Sie müssen nachweisen, dass Ihre Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers vorhersehbar deutlich unter Ihrer Jahreshöchstlast liegt. In der Mittelspannung beträgt die Erheblichkeitsschwelle 20 Prozent, in der Niederspannung 30 Prozent. Dazu kommen kumulativ eine Mindestverlagerung von 100 kW und eine Bagatellgrenze von 500 Euro prognostizierter Ersparnis. Die Reduzierung ist auf 80 Prozent gedeckelt – das individuelle Entgelt darf 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts nicht unterschreiten.
Die Hochlastzeitfenster legt jeder Netzbetreiber selbst fest, und sie ändern sich jährlich. Bei Netze BW gelten 2026 im Mittelspannungsnetz die Fenster 7:00 bis 14:00 und 16:45 bis 19:45 – nur im Januar, Februar und Dezember. Samstage, Sonntage, baden-württembergische Feiertage, Brückentage und der Zeitraum vom 24. Dezember bis 1. Januar zählen nicht.
Daraus folgt ein praktisches Problem, das kaum jemand ausspricht: Ein Produktionsbetrieb im Einschichtbetrieb von 7 bis 16 Uhr liegt mit seiner Spitze zwangsläufig mitten im Winterfenster. Die 20 Prozent sind dann nur mit erheblichem Speichereinsatz erreichbar – und der Speicher muss gezielt während der Hochlastfenster entladen, was ein anderes Betriebsregime ist als reines Peak Shaving. Beides gleichzeitig zu optimieren ist eine echte Regelungsaufgabe.
Satz 2 – hohe Benutzungsstundenzahl
Hier sind zwei Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen: mindestens 7.000 Benutzungsstunden im Jahr und mindestens 10 Gigawattstunden Verbrauch an derselben Abnahmestelle. Dann sinkt das Netzentgelt gestaffelt auf 20 Prozent (ab 7.000 h), 15 Prozent (ab 7.500 h) oder 10 Prozent (ab 8.000 h) des veröffentlichten Entgelts.
Und hier sind wir ehrlich: 10 GWh an einer einzelnen Abnahmestelle entsprechen bei 7.000 Stunden rund 1.430 Kilowatt Dauerlast. Das trifft Gießereien, Papier, Chemie oder Rechenzentren – nicht den Maschinenbauer mit 500 kW Anschluss. Wenn Ihnen jemand § 19 StromNEV pauschal als Einsparweg verkauft, ohne nach Ihrem Jahresverbrauch zu fragen, sollten Sie nachhaken. Ein Speicher kann die Benutzungsstundenzahl heben. Die 10-Gigawattstunden-Hürde kann er nicht überwinden.
Fristen
Beide Varianten laufen seit 2014 im Anzeigeverfahren, nicht mehr als Genehmigung. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde muss bis zum 30. September des Jahres vorliegen, für das die Vereinbarung erstmals gelten soll. Der Ist-Daten-Nachweis folgt bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wer den September verpasst, verliert ein ganzes Jahr.
Was sich ab 2029 ändert – und warum wir das hier schreiben
Die Bundesnetzagentur reformiert die Netzentgeltsystematik. Nach dem Stand vom Mai 2026 soll die neue Systematik zum 1. Januar 2029 starten; für Verbraucher über 100.000 kWh ist vorgesehen, den Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis zu ersetzen. Die Bandlastregelung nach Satz 2 wurde bis Ende 2031 verlängert, die finale Entscheidung zu den Industrienetzentgelten ist auf Anfang 2027 vertagt.
Für Sie heißt das: Eine Investition, die sich in vier bis sechs Jahren rechnen soll, läuft in diese Umstellung hinein. Wir weisen das in jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung als Regulierungsrisiko aus, statt es wegzulassen. Wer Ihnen eine Amortisation über fünfzehn Jahre vorrechnet, ohne das zu erwähnen, rechnet unvollständig.
Zwei Hebel, die oft mehr bringen als der Speicher
Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG. Unternehmen des produzierenden Gewerbes bekommen 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich eines Selbstbehalts von 250 Euro. Bei 2 GWh Jahresverbrauch sind das 40.000 Euro – oft mehr als der gesamte Peak-Shaving-Effekt. Antrag beim Hauptzollamt bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Nebenbei: Der frühere Spitzenausgleich nach § 10 StromStG ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Wenn in Ihren Unterlagen noch damit gerechnet wird, sind sie veraltet.
Vermiedener Baukostenzuschuss. Wenn Sie wachsen – neue Maschinen, Ladeinfrastruktur, elektrifizierte Prozesswärme – und dafür Ihre Anschlussleistung erhöhen müssten, kostet das einen Baukostenzuschuss und dauerhaft mehr Leistungspreis. Ein Speicher kann beides vermeiden. In solchen Fällen löst er einen Investitionsstau, statt nur Kosten zu senken – und rechnet sich deutlich schneller.
Zur Förderung, ohne Umschweife
Es gibt 2026 keinen Investitionszuschuss für gewerbliche Peak-Shaving-Speicher – weder vom Bund noch vom Land Baden-Württemberg. Das frühere Landesprogramm für netzdienliche Batteriespeicher läuft nicht mehr. Verfügbar sind der zinsverbilligte KfW-Kredit 270, unter Umständen eine BAFA-Förderung für die Steuerungstechnik, und in Baden-Württemberg möglicherweise eine Beratungsförderung über EnergizeBW. Die Wirtschaftlichkeit muss sich aus dem eingesparten Leistungspreis tragen, nicht aus Fördertöpfen. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, hat nicht nachgesehen.
Der erste Schritt: Ihr Lastgang
Ein Lastgang ist die lückenlose Zeitreihe Ihrer mittleren Leistungsaufnahme je Viertelstunde – 35.040 Werte im Jahr. Ihre Stromrechnung zeigt nur das Ergebnis, der Lastgang zeigt die Ursache. Sie bekommen ihn über Ihren Stromlieferanten oder direkt beim Netzbetreiber, in der Regel als CSV-Datei. Wir übernehmen die Anforderung für Sie.
Daraus lesen wir ab: Ihre Jahreshöchstlast und den exakten Zeitstempel, Ihre Benutzungsdauer und wie nah Sie an der 2.500-Stunden-Schwelle liegen, Dauer und Häufigkeit der Spitzen, den Abstand zur Grundlast, die Lage der Spitzen relativ zu den Hochlastzeitfenstern – und ob eine Steuerung genügt, wo andere einen Speicher verkaufen würden.
Rufen Sie uns an unter 07062 512313-0 oder schicken Sie uns Ihre Eckdaten. Wir sagen Ihnen nach dem Blick in die Daten, ob sich bei Ihnen etwas bewegen lässt – auch wenn die Antwort manchmal nein lautet.