Allgemeine GeschÃĪftsbedingungen

AGB

AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen GeschÃĪftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten fÞr die betriebsfertige Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage (Solar-Anlage) nebst ZubehÃķr nach Maßgabe des zwischen uns, der virtuSol GmbH, und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
  1. Die virtuSol GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von KaufvertrÃĪgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrÞcklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren GeschÃĪftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und Montage vorbehaltlos ausfÞhren.
  1. Diese AGB gelten sowohl gegenÞber Verbrauchern als auch gegenÞber Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Montageleistung

  1. Bei der durch die virtuSol GmbH angebotenen betriebsfertigen Montage der Anlage ist zwischen zwei Alternativen zu unterscheiden:

(1) Aufbau und Befestigung einer Anlage auf einer dafÞr geeigneten FlÃĪche und

(2) Einbau einer Anlage in die Dachkonstruktion.

  1. Voraussetzung fÞr die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen GebÃĪudes. Der Vertragspartner der virtuSol GmbH sichert zu, dass sein GebÃĪude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemÃĪße Montage sicherzustellen. DarÞber hinaus sichert er zu, dass das GebÃĪude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefÃĪhrlichen Stoffen ist.
  1. Die virtuSol GmbH teilt dem Kunden das FlÃĪchengewicht der gesamten Anlage mit. GrundsÃĪtzlich muss mit einem durchschnittlichen zusÃĪtzlichen Gewicht von 15 kg pro qm durch die Montage einer Photovoltaikanlage gerechnet werden. Die virtuSol GmbH teilt dem Kunden, alle ihr zugÃĪnglichen Informationen mit, die fÞr die statische Geeignetheit der Berechnung erforderlich sind, und sich die Informationen auf Leistungen und Lieferungen des Vertragsgegenstandes beziehen. GenÞgen die bereitgestellten Informationen nach Auffassung des Kunden oder seines Statikers nicht, um statische Berechnungen durchfÞhren oder durch den Statiker durchfÞhren zu lassen, muss der Kunde dies unter Benennung der zusÃĪtzlichen Information in Textform vor Montagebeginn mitteilen. Die Plicht zur vollstÃĪndigen lnformationsbeschaffenheit obliegt dem Kunden. Kann die virtuSol GmbH zusÃĪtzliche Informationen aus GrÞnden, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig beibringen, trÃĪgt der Kunde das daraus resultierende Risiko der VerzÃķgerung oder UnmÃķglichkeit der Leistung.
  1. Die PrÞfung und Ermittlung notwendiger statischer ÜberprÞfung der Geeignetheit des jeweiligen GebÃĪudes ist nicht Bestandteil der von der virtuSol GmbH zu erbringenden Leistungen.
  1. Die virtuSol GmbH ist berechtigt, die zur DurchfÞhrung des Kaufvertrages notwendigen Leistungen, insbesondere die Montage der Anlage, auch durch Dritte vornehmen zu lasen.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Wechselrichter mit einer Datenleitung [LAN] oder einer drahtlosen Datenleitung [WLAN] zu versorgen. Dies bedeutet, um das Monitoring des verbauten Wechselrichters zu gewÃĪhrleisten, ist eine aktive und funktionierende Internetverbindung von NÃķten.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches die virtuSol GmbH innerhalb von einer Woche durch Zusendung oder Übergabe einer AuftragsbestÃĪtigung annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote durch die virtuSol GmbH sind freibleibend.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. FÞr die FÃĪlligkeit der Zahlungen ist die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot der virtuSol GmbH maßgeblich. Sofern das Angebot keine Zahlungsbedingungen enthÃĪlt, ist die GesamtvergÞtung nachfolgendem Zahlungsplan fÃĪllig:
  • 60% vor Erhalt der ersten Materiallieferung. Die Zahlung ist sofort fÃĪllig, ohne Abzug.
  • 35% bei Baubeginn, bzw. bei Erstellung der Unterkonstruktion des Generatorfeldes. Die Zahlung ist sofort fÃĪllig, ohne Abzug.
  • 5% nach Fertigstellung und Abnahme der PV-Anlage.
  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Vertrag genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulÃĪssig.
  1. Die gelieferten Anlagenkomponenten bleiben bis zur vollstÃĪndigen Bezahlung Eigentum der Firma virtuSol GmbH.

§ 5 Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit der jeweiligen Anlage wird im Rahmen des jeweiligen Kaufvertrages vereinbart. Der Beginn der von der virtuSol GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemÃĪße ErfÞllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfÞllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  1. Sind im Vertrag von der virtuSol GmbH Lieferfristen angegeben und zur Grundlage fÞr die Auftragserteilung gemacht worden, verlÃĪngern sich solche Fristen bei Streik und FÃĪllen hÃķherer Gewalt, und zwar fÞr die Dauer der VerzÃķgerung.

§ 6 Leistungsort/ Gefahrtragung

  1. Leistungsort ist bei KaufvertrÃĪgen ohne Montageleistung der GeschÃĪftssitz der virtuSol GmbH. Bei KaufvertrÃĪgen mit Montageleistung der Ort, an dem die Montage der jeweiligen Anlage erfolgt.
  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden ohne Montageleistung an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufÃĪlligen Untergangs und der zufÃĪlligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden Þber.
  1. Soweit der Kaufvertrag eine Montagevereinbarung enthÃĪlt, geht die Gefahr des zufÃĪlligen Untergangs und der zufÃĪlligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Abladeort auf diesen Þber, sofern die virtuSol GmbH die Waren selbst transportiert. Andernfalls erfolgt der GefahrÞbergang auch in diesem Fall mit Übergabe an den Transporteur.
  1. Im Fall der Montagevereinbarung gilt zusÃĪtzlich: soweit fÞr den GefahrÞbergang aus technischer Sicht die Montage Voraussetzung ist, geht die Gefahr des zufÃĪlligen Untergangs und der zufÃĪlligen Verschlechterung zum Zeitpunkt der erstmaligen (auch probeweise), unmittelbar auf die Montage folgende Inbetriebnahme der Anlage auf den KÃĪufer Þber.

§ 7 Aufrechnung und ZurÞckbehaltungsrechte

  1. Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind nur zulÃĪssig, wenn die eigenen GegenansprÞche des Bestellers bereits rechtskrÃĪftig festgestellt oder unbestritten sind.
  1. Zur AusÞbung eines ZurÞckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen VerhÃĪltnis beruht.
  1. Soweit der KÃĪufer Unternehmer ist, sind das Recht zur Aufrechnung und das Recht zur ZurÞckbehaltung ausgeschlossen.

§ 8 Haftung fÞr MÃĪngel

  1. Der Verbraucher hat offensichtliche MÃĪngel uns gegenÞber innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlÃķschen die GewÃĪhrleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie fÞr die Beschaffenheit der Sache Þbernommen wurden. Ist der Kunde Unternehmer mÞssen offensichtliche MÃĪngel unverzÞglich gegenÞber der virtuSol GmbH angezeigt werden.
  1. Alle MÃĪngel mÞssen schriftlich gegenÞber der virtuSol GmbH angezeigt werden.
  1. Die Geltendmachung von MÃĪngelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geÃĪndert, gelÃķscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behÃĪlt sich die virtuSol GmbH das Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen.
  1. Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemÃĪße lnstandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen fÞr diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine MÃĪngelansprÞche.
  1. Die VerjÃĪhrungsfrist fÞr MÃĪngelansprÞche in Bezug auf MÃĪngel der gelieferten Anlage betrÃĪgt 2 Jahre, in Bezug auf MÃĪngel der Montageleistung 1 Jahr. Die Frist beginnt mit GefahrÞbergang.
  1. lm Bezug auf die gelieferte Anlage nebst ZubehÃķr haftet die virtuSol GmbH, ansonsten bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der NacherfÞllung vor.
  1. FÞr etwaige MÃĪngel an den Montagearbeiten leisten wir nach unserer Wahl GewÃĪhr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die ErfÞllung ernsthaft und endgÞltig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und der NacherfÞllung wegen unverhÃĪltnismÃĪßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der VergÞtung (Minderung), RÞcktritt in Bezug auf die Montageleistungen und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen der unter § 9 genannten HaftungsbeschrÃĪnkungen verlangen.
  1. Macht der Kunde aus diesem Vertrag uns gegenÞber GewÃĪhrleistungsansprÞche wegen MÃĪngeln geltend, fÞr die der Hersteller gegenÞber dem Kunden ebenfalls die GewÃĪhrleistung oder eine Garantie Þbernommen hat, tritt der Kunde diese AnsprÞche gegen den Hersteller insoweit an uns ab.

§ 9 Haftung fÞr SchÃĪden

  1. Unsere Haftung fÞr vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe FahrlÃĪssigkeit beschrÃĪnkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, KÃķrper und Gesundheit des Kunden, AnsprÞche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von VerzugsschÃĪden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir fÞr jeden Grad des Verschuldens.
  1. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls fÞr leicht fahrlÃĪssige Pflichtverletzungen unserer ErfÞllungsgehilfen.
  1. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenÞber ausgeschlossen oder eingeschrÃĪnkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persÃķnliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfÞllungsgehilfen.
  1. Wir erbringen keine Untersuchungen oder Berechnungen zur Statik oder TragfÃĪhigkeit des Baugrundes oder des Bauwerks, auf dem wir mit unseren Lieferungen und Leistungen aufsetzten.

§ 10 Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller

  1. Die virtuSol GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenstÃĪndige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die virtuSol GmbH verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenstÃĪndige GarantieerklÃĪrung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenstÃĪndige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollstÃĪndigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Anlage nebst ZubehÃķr vor.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollstÃĪndigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser und TransportschÃĪden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedÞrfen der Schriftform.
  1. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzÞglich unter Übergabe der fÞr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; die gilt auch fÞr BeeintrÃĪchtigungen sonstiger Art. UnabhÃĪngig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den GegenstÃĪnden bestehenden Rechte hinzuweisen. lst der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
  1. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an uns fÞr den Fall der WeiterverÃĪußerung/Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur ErfÞllung aller unserer AnsprÞche die ihm aus den genannten GeschÃĪften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
  1. Werden EigentumsvorbehaltsgegenstÃĪnde als wesentliche Bestandteile in das GrundstÞck/GebÃĪude des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen VerÃĪußerung des GrundstÞcks oder von GrundstÞcksrechten entstehenden Forderungen in HÃķhe des Rechnungswertes der EigentumsvorbehaltsgegenstÃĪnde mit allen Nebenrechten an uns ab.

§ 12 VerjÃĪhrung eigener AnsprÞche

  1. Unsere AnsprÞche auf Zahlung verjÃĪhren nach § 195 BGB. BezÞglich des Beginns der VerjÃĪhrungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 13 Form von ErklÃĪrungen

  1. Rechtserhebliche ErklÃĪrungen und Anzeigen, die der Kunde gegenÞber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedÞrfen der Schriftform.

§14 Datenschutz

  1. Soweit der KÃĪufer der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nichtausdrÞcklich -insbesondere Þber die Bestellung eines Newsletters 2uSl.1mmt, werden diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt.

§ 15 Rechtswahl – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel

  1. FÞr diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei VertrÃĪgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des Ãķffentlich-rechtlichen SondervermÃķgens das fÞr unseren GeschÃĪftssitz zustÃĪndige Gericht.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschÃĪftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberÞhrt. Die wirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nÃĪchsten kommt.