Betriebsbüro Stuttgart – kurze Wege in der Stadt

Photovoltaik Stuttgart

Stuttgart

Stuttgart ist für Photovoltaik keine einfache Stadt. Enge Hanglagen, viel Altbau, zwölf Erhaltungssatzungsgebiete und über 4.500 geschützte Kulturdenkmale – hier entscheidet die Vorplanung darüber, ob ein Projekt gelingt.

Unser Betriebsbüro in Stuttgart koordiniert Beratung, Planung und Projektabwicklung für das Stadtgebiet. Montiert wird von unseren eigenen Teams, nicht von wechselnden Subunternehmern.

Für Stadt- und Halbhöhenlagen geplant

Photovoltaik Stuttgart

Stuttgart

Stromverbrauch und Stromertrag auf einen Blick

Zukunftsfähig: laufend weitere Funktionen

Festpreisangebot

Rundum-sorglos-Paket

Vom Altbau am Hang bis zum Mehrfamilienhaus

Anlagen für Stuttgart

Stadt

Ihr Netzbetreiber in Stuttgart heißt Stuttgart Netze

Anders als im Umland ist in Stuttgart weder Netze BW noch ein Stadtwerk im klassischen Sinn zuständig, sondern die Stuttgart Netze GmbH – eine Gesellschaft der Stadtwerke Stuttgart mit rund 5.600 Kilometern Stromnetz im gesamten Stadtgebiet. Netze BW hält dort nur noch eine Minderheitsbeteiligung und ist nicht Netzbetreiber. Das wird regelmäßig verwechselt, und die Anmeldung landet an der falschen Stelle.

Ein Detail mit Terminwirkung: Der mitgeteilte Netzverknüpfungspunkt wird in Stuttgart sechs Monate reserviert – halb so lang wie bei manchen Netzbetreibern im Umland. Wer die Anfrage zu früh stellt und dann mit dem Bau wartet, fängt von vorn an. Wir stimmen die Anfrage deshalb auf Ihren Bauzeitplan ab.

Am Hang gelten andere Regeln

Die Stuttgarter Halbhöhenlagen umfassen rund 1.100 Hektar in sechs Stadtbezirken – Mitte, Nord, Ost, Süd, West und Degerloch. Dort stehen 42 Prozent Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber 49 Prozent im übrigen Stadtgebiet; Mehrfamilienhäuser überwiegen. Und rund 40 Prozent der Gebäude stammen aus den Jahren 1916 bis 1945.

Für die Planung heißt das drei Dinge. Die Verschattung durch Hangnachbarn und Bewuchs muss ernsthaft berechnet werden, nicht geschätzt. Gerüst- und Materialzugang über enge, steile Zufahrten gehört in die Kalkulation, bevor das Angebot steht. Und bei kleinteiligen Altbaudächern mit Gauben ist eine Ost-West-Belegung häufig ertragreicher als das Festhalten an der reinen Südausrichtung.

Dazu kommt der Altbaubestand selbst: Dachstatik, Ziegeldeckung und der Zustand von Elektroinstallation und Zählerschrank sind bei Gebäuden dieses Alters keine Formalie. Wir prüfen das vor dem Angebot.

Autark Energie erzeugen

UNSERE SOLARPAKETE

SOLAR
PV Anlage Ilsfeld und Umgebung

virtuSol Basic

5,64 kWp*
13.490
  • Module a 440 Watt
  • 6 kW Wechselrichter
  • 10,36 kWh Stromspeicher
  • Inkl. Planung und Installation
PV Anlage Ilsfeld und Umgebung

virtuSol Smart

8,80 kWp*
15.990
  • Module a 470 Watt
  • 8 kW Wechselrichter
  • 10,36 kWh Stromspeicher
  • Inkl. Planung und Installation
BELIEBT
PV Anlage Ilsfeld und Umgebung

virtuSol Comfort

13,20 kWp*
18.490
  • Module a 470 Watt
  • 12 kW Wechselrichter
  • 10,36 kWh Stromspeicher
  • Inkl. Planung und Installation
PV Anlage Ilsfeld und Umgebung

virtuSol Power

15,84 kWp*
22.990
  • Module a 440 Watt
  • 15 kW Wechselrichter
  • 20,72 kWh Stromspeicher
  • Inkl. Planung und Installation
PV Anlage Ilsfeld und Umgebung

virtuSol Power+

29,92 kWp*
32.490
  • Module a 440 Watt
  • 29,9 kW Wechselrichter
  • 20,72 kWh Stromspeicher
  • Inkl. Planung und Installation
Schauen Sie sich unsere FAQs an

Häufige Fragen

FRAGEN

Bei der Stuttgart Netze GmbH, dem Verteilnetzbetreiber für das gesamte Stadtgebiet – nicht bei Netze BW, die dort nur Minderheitsgesellschafter ist. Wir übernehmen Netzanschlussanfrage, Anmeldung und Inbetriebsetzungsmeldung.

In aller Regel ja, aber genehmigungspflichtig – und zwar auch dann, wenn die Anlage nach Landesbauordnung eigentlich verfahrensfrei wäre. Wir klären vorab mit der Bezirksdienststelle der Stadtplanung, was möglich ist, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Häufig ja, aber es muss gerechnet werden statt geschätzt. Moderne Leistungsoptimierer oder Modulwechselrichter können Teilverschattung deutlich abfedern. Wir erstellen eine Verschattungsanalyse, bevor wir eine Ertragsprognose abgeben.

Möglich, aber mit zwei Einschränkungen: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, und das Fördervolumen des laufenden Jahres ist nach Auskunft der Stadt ausgeschöpft – Auszahlungen sind voraussichtlich ab 2027 zu erwarten. Gefördert werden zudem nicht die Module, sondern die begleitenden Arbeiten. Wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben.

Die Netzberechnung dauert nach Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Wochen, der reservierte Netzverknüpfungspunkt gilt sechs Monate. Kommt eine Genehmigung nach Erhaltungssatzung oder Denkmalschutz dazu, planen Sie zusätzliche Zeit ein. Einen belastbaren Terminrahmen nennen wir mit dem Angebot.

Förderung, Denkmalschutz und Mieterstrom in Stuttgart

Die Stuttgarter Solaroffensive – und was viele daran missverstehen

Stuttgart fördert Photovoltaik als eine der wenigen Kommunen der Region aus eigenen Mitteln. Nach der seit 1. Mai 2026 geltenden Richtlinie sind das 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dachanlagen, 400 Euro bei Fassadenanlagen oder Anlagen über einer Dachbegrünung, und 100 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität.

Der häufigste Irrtum: Gefördert werden nicht die Module, Montagesysteme und Wechselrichter selbst, sondern die begleitenden Maßnahmen – Gerüst, statische Ertüchtigung, Elektroinstallation, Dachdurchdringungen. Genau die Positionen also, die am Stuttgarter Hang und Altbau ohnehin ins Gewicht fallen.

Zwei Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie planen. Der Antrag muss vor der Beauftragung beim Amt für Umweltschutz gestellt werden – wer erst beauftragt und dann beantragt, geht leer aus. Und das Fördervolumen für das laufende Jahr ist nach Auskunft der Stadt bereits ausgeschöpft; Anträge können weiter gestellt werden, mit Auszahlung voraussichtlich ab 2027. Wir prüfen den aktuellen Stand, bevor wir Ihnen etwas versprechen.

Zwei Genehmigungsschienen, die oft verwechselt werden

In Stuttgart können zwei voneinander unabhängige Genehmigungspflichten greifen. Die eine ist der Denkmalschutz nach § 8 DSchG bei einem der über 4.500 geschützten Objekte, zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde. Die andere sind die städtebaulichen Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB – davon gibt es in Stuttgart zwölf Regelwerke, die Gebiete in praktisch allen Bezirken abdecken.

Das Entscheidende daran: In Erhaltungssatzungsgebieten sind auch solche Maßnahmen genehmigungspflichtig, die nach der Landesbauordnung sonst verfahrensfrei wären. Ihre Anlage kann also genehmigungsbedürftig sein, obwohl das Haus kein Denkmal ist. Die Stadt empfiehlt ausdrücklich, das vor der formellen Antragstellung mit der Bezirksdienststelle der Stadtplanung abzustimmen – und genau das machen wir für Sie.

Zur Beruhigung: Das Land Baden-Württemberg hat die Genehmigung von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen im April 2023 spürbar erleichtert. Sie soll in der Regel erteilt werden, wenn die Anlage sich der Dachfläche unterordnet und zusammenhängend verlegt wird. Ein Denkmal ist also längst kein Ausschlussgrund mehr – es ist ein Verfahren, das jemand kennen muss.

Mieterstrom ist in Stuttgart das größere Thema als im Umland

Wegen des hohen Anteils an Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen ist die Frage in Stuttgart selten „lohnt sich das Dach“, sondern „wem gehört der Strom“. Mieterstrom löst das: Die Anlage gehört dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft, der Strom wird direkt an die Mieter im Haus geliefert.

Wir übernehmen Wirtschaftlichkeitsrechnung, Messkonzept, Abstimmung mit dem Netzbetreiber und die laufende Abrechnung – und stellen das Konzept auf Wunsch in der Eigentümerversammlung vor, wo der Beschluss ohnehin gefasst werden muss.

Beratung in Stuttgart

Schicken Sie uns Adresse, Dachfläche und Jahresverbrauch. Wir prüfen vorab, ob Ihr Gebäude in einem Erhaltungssatzungsgebiet liegt, und melden uns mit einer ersten Einschätzung. Telefon 07062 512313-0.

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