Ihr Experte für Photovoltaik in Ilsfeld
Ihre Anlage läuft. Jetzt holen Sie mehr heraus.
Batteriespeicher nachrüsten
SpeicherIhre Photovoltaikanlage läuft seit Jahren zuverlässig – nur fließt der meiste Strom mittags für wenige Cent ins Netz, und abends kaufen Sie ihn zum vollen Preis zurück. Ein nachgerüsteter Speicher dreht genau dieses Verhältnis um.
Wir rüsten Speicher an Bestandsanlagen nach – von der Prüfung Ihres Wechselrichters über die Auslegung bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
Nachrüstung an bestehenden Anlagen
Speicher nachrüsten
SpeicherStromverbrauch und Stromertrag auf einen Blick
Zukunftsfähig: laufend weitere Funktionen
Festpreisangebot
Rundum-sorglos-Paket
Was sich ändert und was bleibt
Ihre Bestandsanlage
BestandBleibt meine Einspeisevergütung erhalten?
Ja. Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, und die Antwort ist eindeutig: Ihr Vergütungsanspruch und Ihr Vergütungssatz in Cent je Kilowattstunde bleiben unverändert. Ein Speicher gilt rechtlich als eigenständige Einheit und nicht als Erweiterung der Photovoltaikanlage. Das Inbetriebnahmedatum Ihrer Anlage – und damit der für zwanzig Jahre festgeschriebene Satz – wird davon nicht berührt.
Was sich ändert, ist die Summe unter dem Strich: Sie speisen weniger Kilowattstunden ein und bekommen entsprechend weniger Vergütung. Das ist gewollt. Solange Ihr Strombezug teurer ist als Ihre Einspeisevergütung, gewinnen Sie bei jeder Kilowattstunde, die im Haus bleibt. Bei Anlagen ab etwa 2013 ist das praktisch immer der Fall.
AC oder DC: Was bei einer Bestandsanlage zählt
Bei einer Nachrüstung kommt fast immer die AC-Kopplung zum Einsatz: Der Speicher bekommt einen eigenen Batteriewechselrichter und wird auf der Wechselstromseite angebunden. Ihre bestehende Anlage bleibt unangetastet. Die DC-Variante mit einem Hybridwechselrichter ist etwas verlustarmer, setzt aber voraus, dass Ihr vorhandener Wechselrichter ersetzt wird.
Wichtiger als die Bauart ist die Gerätequalität. Die Stromspeicher-Inspektion der HTW Berlin vom März 2026 hat zwischen dem besten und dem schlechtesten getesteten System rund neun Prozentpunkte Unterschied beim Batteriewirkungsgrad gemessen – und beim Standby-Verbrauch 4 Watt gegenüber 64 Watt. Die 64 Watt sind über 560 Kilowattstunden im Jahr, die der Speicher sich selbst wegfrisst. Diese Zahl steht in keinem Prospekt, und ein gutes AC-System schlägt ein mittelmäßiges DC-System deutlich.
Eine Ausnahme gibt es: Ist Ihr Wechselrichter älter als etwa zwölf Jahre, steht sein Austausch ohnehin an – die typische Lebensdauer liegt bei zehn bis fünfzehn Jahren. Dann rechnet sich die Hybridlösung oft, weil Sie den fälligen Tausch gleich miterledigen statt in zwei Jahren erneut Anfahrt, Umbau und Netzanmeldung zu bezahlen.
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Schauen Sie sich unsere FAQs an
Häufige Fragen
FRAGENNein. Der Vergütungssatz in Cent je Kilowattstunde und die Restlaufzeit bleiben unverändert, weil der Speicher rechtlich eine eigenständige Einheit ist. Sie speisen lediglich weniger ein und verbrauchen mehr selbst – und genau darin liegt der Gewinn.
In den allermeisten Fällen ja, weil bei Nachrüstungen die AC-Kopplung verwendet wird: Der Speicher bekommt einen eigenen Wechselrichter, Ihre Anlage bleibt unberührt. Ist Ihr Gerät älter als etwa zwölf Jahre, prüfen wir zusätzlich, ob ein Tausch auf einen Hybridwechselrichter wirtschaftlicher wäre.
Ja, und zwar eine wichtige. Für Anlagen zwischen April 2012 und Juli 2014 mit mehr als 10 kWp gilt bis heute das Marktintegrationsmodell – nur 90 Prozent des erzeugten Stroms werden vergütet. Das Messkonzept muss deshalb besonders sorgfältig aufgebaut werden. Bringen Sie Ihren Inbetriebnahmebescheid zum Termin mit.
Ja, an zwei Stellen. Beim Netzbetreiber vor der Installation, und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme – dort getrennt von der PV-Anlage mit eigener Nummer. Die Netzanmeldung übernehmen wir; bei der Registrierung unterstützen wir Sie.
Nur mit zusätzlicher Technik. Ohne inselfähigen Wechselrichter trennt sich die Anlage bei Netzausfall vorschriftsgemäß ab und der Speicher liefert nichts. Notstrom über eine separate Steckdose lässt sich oft nachrüsten, automatischer Ersatzstrom für ganze Stromkreise ist deutlich aufwendiger. Sprechen Sie uns vorher darauf an.
Was der Speicher bringt, was er kostet und welche drei Dinge wir vorher prüfen
Was ein Speicher tatsächlich bringt
Eine Untersuchung der KfW vom August 2026 rechnet für eine 10-kW-Anlage mit 10-kWh-Speicher mit einem Autarkiezuwachs von 28 Prozentpunkten und einer Reduktion der Stromkosten um 57 Prozent. Die Verbraucherzentrale nennt eine Steigerung von typischerweise 25 bis 30 Prozent auf bis zu 70 Prozent Autarkie. Beides passt zusammen: Ein Zuwachs von rund 25 bis 30 Prozentpunkten ist realistisch. Alles jenseits von 80 Prozent Autarkie erfordert eine massive Überdimensionierung und rechnet sich nicht.
Drei Dinge, die wir vor dem Angebot prüfen
Erstens: das Baujahr Ihrer Anlage. Wurde sie zwischen April 2012 und Juli 2014 in Betrieb genommen und hat mehr als 10 kWp, gilt für sie bis heute das sogenannte Marktintegrationsmodell – nur 90 Prozent des erzeugten Stroms werden vergütet. Bei diesen Anlagen ist das Messkonzept heikel: Ein fehlerhafter Aufbau kann den Vergütungsanspruch tatsächlich reduzieren. Das ist der Fehler mit dem konkretesten finanziellen Schaden, und deshalb schauen wir zuerst darauf.
Zweitens: die 70-Prozent-Regelung. Anlagen zwischen 7 und 25 kWp, die vor dem 14. September 2022 in Betrieb gingen, werden meist noch auf 70 Prozent ihrer Leistung abgeregelt. Dabei gehen etwa drei bis fünf Prozent des Jahresertrags verloren – ausgerechnet in den Mittagsstunden, in denen ein Speicher laden würde. Die Nachrüstung ist der richtige Moment, den Einbau eines Smart-Meter-Gateways mitzuklären, mit dem die Kappung entfällt.
Drittens: Ihr Zählerschrank. Bei älteren Installationen reicht der Platz oft nicht, oder der Schrank entspricht nicht mehr den Technischen Anschlussbedingungen. Die Verbraucherzentrale beziffert einen solchen Umbau mit bis zu 2.000 Euro. Diese Position gehört ins Angebot, nicht in eine Nachtragsrechnung.
Notstrom ist nicht automatisch dabei
Ein häufiger Erwartungsbruch: Ein Speicher allein liefert bei Netzausfall nichts. Nach der Norm VDE-AR-N 4105 trennt sich jede netzgekoppelte Anlage bei einem Ausfall automatisch ab. Für Strom im Blackout braucht es zusätzlich einen inselfähigen Wechselrichter.
Dabei sind zwei Stufen zu unterscheiden. Notstrom versorgt einzelne Geräte über eine eigene Steckdose und wird von Hand zugeschaltet. Ersatzstrom versorgt über eine automatische Netztrennvorrichtung ganze Hausstromkreise – deutlich aufwendiger und teurer. Sagen Sie uns vor Vertragsabschluss, was Sie erwarten. Nachträglich ist es fast immer der teurere Weg.
Anmeldung, Fristen und Steuer
Der Speicher muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, und zwar vor der Installation. Zuständig ist der Verteilnetzbetreiber Ihrer Adresse – in unserem Einzugsgebiet sind das je nach Ort NHF, NHL, Syna, Netze BW, Stuttgart Netze oder die jeweiligen Stadtwerke. Welcher es bei Ihnen ist, klären wir.
Zusätzlich ist der Speicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen – getrennt von der Photovoltaikanlage und mit eigener Nummer. Wird das versäumt, darf der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht auszahlen, und es droht ein Bußgeld. Das ist der einzige Weg, bei dem eine Nachrüstung Ihre Vergütung tatsächlich gefährdet.
Steuerlich gute Nachricht: Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt ausdrücklich auch für Speicher, die nachträglich zu einer älteren Anlage ergänzt werden – einschließlich der Installationsleistung. Wenn Sie Ihre Anlage seinerzeit mit Regelbesteuerung und Vorsteuerabzug angemeldet haben, liegt Ihr Fall allerdings anders; lassen Sie das von Ihrem Steuerberater prüfen. Wir beraten nicht steuerlich, weisen Sie aber darauf hin.
Was es kostet und was es einbringt
Die Verbraucherzentrale nennt für Speichersysteme ab 5 Kilowattstunden einschließlich Installation eine Spanne von 300 bis 700 Euro je Kilowattstunde. Im Nachrüstfall kommen die Arbeiten am Bestand hinzu – Elektroinstallation, gegebenenfalls Zählerschrank, Netzanmeldung – sodass die Gesamtkosten je Kilowattstunde spürbar höher liegen können. Eine seriöse Zahl bekommen Sie erst nach dem Blick auf Ihre Anlage, nicht vorher.
Zur Amortisation kursieren Zahlen zwischen neun und fünfzehn Jahren. Wir halten wenig davon, eine davon herauszugreifen: Sie hängt von Ihrem Strompreis, Ihrem Verbrauchsprofil und Ihrer verbleibenden Einspeisevergütung ab. Wir legen Ihnen die Rechnung mit unseren Annahmen offen, damit Sie sie nachprüfen können.
Zur Förderung, ehrlich: In Baden-Württemberg gibt es 2026 weder vom Bund noch vom Land einen nennenswerten Zuschuss für Speicher. Das Land teilt auf Anfrage ausdrücklich mit, dass Batteriespeicher nicht gefördert werden. Es bleiben zinsverbilligte Kredite (KfW 270, L-Bank) und einzelne kommunale Programme – die Stadt Bietigheim-Bissingen etwa fördert nach ihrer aktuellen Richtlinie die Nachrüstung an bestehenden Anlagen mit 100 Euro je Kilowattstunde, maximal 1.000 Euro, sofern die Anlage nach dem 1. Januar 2020 in Betrieb ging. Wichtig dabei: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt sein. Ob das Budget im laufenden Jahr noch verfügbar ist, prüfen wir für Sie mit.
Anlage prüfen lassen
Schicken Sie uns Baujahr, Leistung und Wechselrichtertyp Ihrer Anlage sowie Ihren Jahresstromverbrauch. Wir sagen Ihnen, ob und in welcher Größe sich ein Speicher bei Ihnen rechnet. Telefon 07062 512313-0.


